Nutzungsordnung
Die Beachanlage des TSV Hagelloch soll im Sinne des Sports möglichst vielen Teilnehmern offen stehen. Wir legen Wert auf ein respektvolles und kameradschaftliches Miteinander aller Teilnehmer ungeachtet ihrer Fertigkeiten.
Allgemein
Der TSV Hagelloch ist für den ordnungsgemäßen Betrieb der Sportanlage verantwortlich.
- Die Beachvolleyballanlage der TSV Hagelloch ist nicht öffentlich. Spielberechtigt sind alle Mitglieder des TSV Hagelloch und Gäste, wenn die hier bestimmten Voraussetzungen erfüllt sind. Werden nicht spielberechtigte Personen auf der Anlage angetroffen, können sie des Feldes verwiesen werden.
- Durch die Nutzung dürfen die Interessen des Sportvereins und seiner Mitglieder nicht beeinträchtigt werden.
- Die NutzerInnen sind verpflichtet, die Anlage bestimmungsgemäß zu benutzen und jede Beschädigung zu vermeiden. Insbesondere verpflichten sich die NutzerInnen zur Rücksichtnahme auf die Anlieger der Sportanlage.
- Ein Umbau der Anlage für eine andere Sportart (z.B. Beachhandball / Beachsoccer) ist dem Turn- und Sportrat per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! rechtzeitig anzuzeigen. Betroffene Gruppen sind zu informieren.
Nutzung
- Es ist möglich, das Feld während der Betriebszeiten zu buchen. Dies geschieht per E-Mail an den Beachwart (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Ein Feld gilt ist erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Beachwart als gebucht. Der Stand der Buchung kann auf der Homepage eingesehen werden.
- Vereinsmitglieder können wöchentliche Regeltermine für die kommende Saison vom 1. Januar bis zum 15. März anfragen. Nicht-Vereinsmitglieder können vom 15. März bis zur Saisoneröffnung verbleibende Plätze anfragen.
- Einmalige Buchungen können bis zu 24h vor Beginn angefragt werden.
- Der Beachwart entscheidet über die Vergabe von wöchentlichen ebenso wie einmaligen Spielzeiten. Dabei haben Vereinsmitglieder Vorrang.
- Wenn keine Buchung eingetragen ist, besteht während der Nutzungszeit freies Spiel für Vereinsmitglieder und Gäste. Alle TeilnehmerInnen am freien Spiel haben dabei die gleiche Spielberechtigung ungeachtet ihrer Fertigkeiten.
Öffnungszeiten
- Die Betriebszeiten (Beachsaison) sind im Allgemeinen April bis Oktober. Die Platzfreigabe/-sperrung wird durch die Abteilungsleitung Volleyball erteilt. Außerhalb der Betriebszeiten ist das Betreten der Beachvolleyballanlage verboten und nur mit Befugnis gestattet. Die Abteilungsleitung Volleyball hat das Recht, je nach Witterung, eine Platzsperre wegen Unbespielbarkeit zu verhängen.
- Zu den Betriebszeiten steht die Beachanlage
- Werktags (Mo-Fr) von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 15:00 bis 21:30 Uhr
- Samstags von 10:00 bis 21:30 Uhr
- Eine Nutzung an Sonn- und Feiertagen ist nur in Ausnahmefällen vier Mal im Jahr von 11:00 bis 21:30 Uhr möglich und muss durch den Sportverein genehmigt werden.
- Der Trainings- und Spielbetrieb gemäß Belegungsplan hat grundsätzlich Vorrang vor freiem Spiel.
- Der Turnierbetrieb und Sonderveranstaltungen haben Priorität. Die Termine sind dem Belegungsplan oder der Homepage zu entnehmen und werden rechtzeitig angekündigt.
Vergütung
Für die Nutzung der Anlage durch Mitglieder und Abteilungen des TSV Hagelloch, ihre Gäste, Schulen, sowie für Dritte fällt eine Nutzungsgebühr an, deren Höhe dem nebenstehenden Aushang entnommen werden kann. Die Nutzungsgebühr ist in die bereitgestellte Kasse oder durch sonstige Mittel (Paypal, Jahreskarte) zu entrichten.
Nutzung & Platzpflege
Vor der Nutzung sind die Geräte und Anlagen augenscheinlich auf ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.
Nach der Nutzung ist der Platz gemäß der ausgehängten Schritte zu pflegen und für die nächste Nutzung vorzubereiten.
Hausrecht & Haftung
- Das Hausrecht des TSV Hagelloch auf der Anlage wird ausgeübt durch den Vorstand, den Turn- und Sportrat, sowie die Mitglieder und Trainer des TSV Hagelloch.
- Der Nutzer haftet für die Beschädigung der Anlage. Jede Beschädigung und Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet zu Schadenersatz.
- Für Wertgegenstände und Sachbeschädigungen wird keine Haftung übernommen.
- Schäden, Unfälle und Verletzungen infolge des Spielbetriebes oder bei Veranstaltungen durch Eigen- oder Fremdverschulden unterliegen ebenfalls nicht der Haftung des TSV Hagelloch.
- Unberührt bleiben straf- und haftungsrechtliche Vorschriften.
- Verstöße gegen diese Ordnung können durch den TSV Hagelloch mit dem Entzug des Nutzungsrechts geahndet werden. Dies trifft Vereinsmitglieder ebenso wie Nicht-Vereinsmitglieder!
Schlussbestimmungen
Änderungen dieser Ordnung bedürfen der Schriftform und des Beschlusses des Turn- und Sportrates des TSV Hagellochs.
Die Nutzungsordnung tritt am 01. Mai 2020 in Kraft.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Platzordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Inkrafttreten unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Platzordnung im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der gewollten Zielsetzung am nächsten kommt.
Vereinsvorsitz Nicole Schneck
Abteilungsleitung Volleyball Martina Rausch
Beachwärtin Franziska Locher